Einzelfirma Sutter Pictures
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sitz: Forchstrasse 41, 8032 Zürich, Schweiz
Kontakt: Josia Sutter / +41 77 451 31 75 / josia.sutter@hotmail.com
Stand: 25. April 2026
- Geltungsbereich und Vertragspartner Diese AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Einzelfirma Sutter Pictures (im Folgenden «Auftragnehmer») und ihren Auftraggebern (im Folgenden «Auftraggeber»). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt wurden. Mit Auftragserteilung oder Entgegennahme der Leistung anerkennt der Auftraggeber diese AGB als Vertragsbestandteil.
- Leistungsumfang und Angebot Gegenstand ist die Erbringung von Foto‑ und Videoproduktionsleistungen gemäss schriftlichem Angebot oder Auftrag. Angebote sind verbindlich, sofern nichts anderes vermerkt ist. Irrtümer und Schreibfehler bleiben vorbehalten. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
- Preise und Zahlung Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Die Einzelfirma ist nach geltender Gesetzgebung nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird daher keine MWST ausgewiesen. Zahlungen sind, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung innert 14 Tagen ohne Abzug fällig. Vorauszahlungen (Anzahlung) können bei Auftragserteilung verlangt werden; deren Höhe wird im Angebot festgehalten. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Verzugszinsen berechnet und der Auftragnehmer kann die Ausführung bis zur Begleichung der offenen Forderungen aussetzen.
- Leistungsänderungen und Mitwirkungspflichten Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen des Leistungsumfangs (Scope‑Changes) sind schriftlich zu vereinbaren; daraus entstehende Mehr‑ oder Minderkosten sowie Terminverschiebungen werden gesondert verrechnet. Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Unterlagen, Informationen, Zugänge, Genehmigungen und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zu angemessener Verlängerung der Fristen und/oder zusätzlicher Vergütung.
- Termine und Verschiebungen Vereinbarte Termine gelten als Zieltermine, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Verzögerungen berechtigen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Schadensersatz. Bei Verschiebungen (z. B. Drehverlegung durch den Auftraggeber) können Kosten für erneute Booking‑, Reisekosten oder Personalaufwand verrechnet werden.
- Nutzungsrechte, Urheberrecht und Vergütung Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte an den gelieferten Fotos/Videos. Umfang, Dauer, Territorium und Medien der Nutzung sind im Vertrag oder Angebot zu regeln. Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben die Urheberpersönlichkeitsrechte beim Auftragnehmer; jede Änderung oder Bearbeitung der Werke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Für nicht vertraglich vereinbarte Nutzungsarten ist eine gesonderte Vergütung zu zahlen.
- Leistungserbringung, Lieferung und Abnahme Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach den branchenüblichen Standards. Fertige Werke werden in vereinbartem Dateiformat elektronisch übermittelt oder zu einer vereinbarten Abgabestelle bereitgestellt. Der Auftraggeber hat die gelieferten Leistungen unverzüglich zu prüfen und Mängel innert 5 Tagen schriftlich zu rügen; Unterlassung gilt als Abnahme.
- Gewährleistung und Haftung Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Lieferverzögerungen, Bildverlust oder Datenverlust infolge unvorhersehbarer Ereignisse (höhere Gewalt) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
- Backup, Aufbewahrung und Datenlöschung Rohdaten, Originalaufnahmen und Projektdateien werden nur nach ausdrücklich anderweitiger Vereinbarung dauerhaft aufbewahrt. Nach Ablauf einer vereinbarten Aufbewahrungsfrist kann der Auftragnehmer Originals und Rohdaten löschen; der Auftraggeber wird vorgängig informiert, sofern vereinbart. Zusätzliche Aufbewahrung erfolgt gegen gesonderte Vergütung.
- Verschwiegenheit und Datenschutz Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Personenbezogene Daten werden zur Vertragsdurchführung verarbeitet; nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
- Referenzen und Veröffentlichungen Der Auftragnehmer ist berechtigt, fertiggestellte Arbeiten (sofern nicht vertraglich untersagt) als Referenz zu verwenden und zu veröffentlichen; hierzu gehören Einträge auf Webseite, Social Media und in Portfolios. Vertrauliche oder interne Produktionen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers als Referenz verwendet.
- Höhere Gewalt Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, behördliche Einschränkungen), die die Erfüllung des Vertrags erschweren oder unmöglich machen, sind die Parteien von ihren Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung befreit. Bereits erbrachte Teilleistungen bleiben zu vergüten.
- Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest der Vereinbarung gültig; die Parteien verpflichten sich, eine rechtlich zulässige Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, ist Zürich, Schweiz. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
